Berechnungsgrundlage Gebühr für die Erstbeantragung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage Gebühr für die Verlängerung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage Gebühr für die Änderung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Fristen
Bitte verlängern Sie Ihre Anerkennung spätestens 1 Woche vor Ablauf der vorherigen Anerkennung, um einen erneuten Antrag auf Anerkennung und damit unnötige Kosten zu vermeiden
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Sie können die Erklärung online oder per Post abgeben.
Online-Erklärung:
Rufen Sie im Bundesportal unter verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
Das LBA prüft Ihren Antrag.
Sie erhalten:
eine Anerkennungsbestätigung und
einen Gebührenbescheid.
Sie überweisen die Gebühr.
Erklärung per Post:
Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
Das LBA prüft Ihren Antrag.
Sie erhalten:
eine Anerkennungsbestätigung und
einen Gebührenbescheid
Sie überweisen die Gebühr.
Voraussetzungen
Stellen:
Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
Sie erfüllen alle Anforderungen für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.
UAS-Betreiber und UAS-Betreiberinnen:
Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert und besitzen eine UAS-Betreibernummer (e-ID).
Sie haben bereits eine Betriebserklärung für das betreffende Standardszenario beim LBA eingereicht.
Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
Sie erfüllen alle Anforderungen für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.
Volltext
Wenn Sie als Stelle oder als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Um diese Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung abgeben. In der Erklärung geben Sie an:
Kontaktdaten,
Nummer des Standardszenarios oder der Standardszenarien,
Bestätigung, dass Sie die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten.
Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig.
Als Stelle oder als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie neben der erstmaligen Anerkennung auch
eine bestehende Anerkennung verlängern,
Änderungen an der aktuellen Anerkennung vornehmen oder
die Anerkennung aufheben lassen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Falls Sie die Erklärung per Post abgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:
für natürliche Personen:
Personalausweis (Kopie),
Reisepass (Kopie) oder
Aufenthaltstitel (Kopie).
für juristische Personen:
Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
Personalausweis (Kopie) oder Reisepass (Kopie) und
Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.