Aktuell fallen für Organisationen keine Gebühren an bei:
Änderung des Prüfstellenhandbuchs (ab Revision 1),
Erweiterung oder Streichung des Prüfpersonals
Aufhebung der Anerkennung.
Gebühr EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen zum Nachweis der englischen Sprache für Stufe 4 (Einzelprüferinnen und Einzelprüfer)
Gebühr EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Aktuell fallen keine Gebühren an für Einzelprüfer bei:
Aufhebung der Anerkennung.
Gebühr EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen (Organisation)
Gebühr EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage Zusätzliche Schulung zur leitenden Sprachprüferin oder zum leitenden Sprachprüfer.
Verfahrensablauf
Anträge im Zusammenhang mit der Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen können Sie im Online-Verfahren stellen.
Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und wählen Sie das Online-Formular an. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Sie können die erforderlichen Unterlagen entweder direkt im Formular hochladen oder gesammelt in einem Downloadarchiv eines vertrauenswürdigen Servers bereitstellen, zum Beispiel BSCW.
Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden
Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, elektronisch als unterzeichneten Mailanhang oder per Fax an das LBA senden.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendiger Iteration führt das LBA einen Aufsichtsbesuch oder Standardisierungsgespräch durch.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
Sie bezahlen die Gebühren.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag als Einzelprüferin oder Einzelprüfer auf Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen zum Nachweis der englischen Sprache für Stufe 4:
Teilnahmezertifikat für einen Qualifizierungskurs, das nicht älter als 2 Jahre ist
Nachweis über die Luftfahrtkenntnisse, zum Beispiel Lizenz für Flugzeugführerinnen und -führer, Flugsicherungspersonal oder Flugdienstberaterinnen und -berater
Nachweis über eigene Sprachkenntnisse
Prüfungssatz, gegebenenfalls im Entwurf
gegebenenfalls Nachweis über eine Zusatzqualifikation als Flugprüferin oder -prüfer
Für den Antrag als Einzelprüferin oder -prüfer auf Änderung oder Erweiterung der Anerkennung für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen:
Erweiterung um die geprüfte Sprache „Deutsch"
Prüfungssatz, gegebenenfalls im Entwurf
Anerkennung zur Beurteilung der Erstsprache Englisch
Nachweise darüber, dass die Person mindestens 8 ihrer ersten 14 Jahre in einem Land verbracht hat, in dem die Amtssprache Englisch ist
Genehmigung von Online-Prüfungsverfahren
Konzept zur Umsetzung des Online-Prüfungsverfahrens
Für den Antrag als Organisation auf Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen (anerkannte Organisation):
Prüfstellenhandbuch
Für den Antrag als anerkannte Organisation auf Änderung des Prüfstellenhandbuchs:
geändertes Prüfstellenhandbuch in der entsprechenden Revision (ab Revision 1)
Für den Antrag als anerkannte Organisation auf Änderung oder Erweiterung der Anerkennung:
Erweiterung um die geprüfte Sprache „Deutsch"
ein einsatzfähiger Prüfungssatz je Format
Erweiterung der Prüfberechtigung um eine höhere Stufe
geändertes Prüfstellenhandbuch
Prüfungssätze
gegebenenfalls Nachweise zur Qualifikation des Personals
Anerkennung zur Beurteilung der Erstsprache Englisch
Nachweise darüber, dass die Prüferin oder der Prüfer mindestens 8 der ersten 14 Jahre in einem Land verbracht hat, in dem die Amtssprache Englisch ist
Genehmigung von Online-Prüfungsverfahren
Konzept zur Umsetzung des Online-Prüfungsverfahrens
Genehmigung eines Prüfungsformats
Konzept des neuen Prüfungsformats (Testspezifikationen)
Mindestens 1 Modellprüfungssatz
Überprüfung der Befähigung der Stufe 6
Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse der Prüferin oder des Prüfers
Erweiterung oder Streichung des Prüfpersonals
Streichung:
Liste des zu streichenden Personals, aus der Vor- und Nachname sowie die Anerkennungsnummer hervorgehen
Hinzufügen (für jede Prüferin oder jeden Prüfer)
Teilnahmezertifikat für einen Qualifizierungskurs, das nicht älter als 2 Jahre ist
Nachweis über die Luftfahrtkenntnisse, zum Beispiel Lizenz für Flugzeugführerinnen und -führer, Flugsicherungspersonal oder Flugdienstberaterinnen und -berater
Nachweis über eigene Sprachkenntnisse
Prüfungssatz, gegebenenfalls im Entwurf
gegebenenfalls Nachweis über eine Zusatzqualifikation als Flugprüferin oder -prüfer
Im Falle einer Vertretung:
Nachweis über Vertretungsberechtigung
Volltext
Personen, die im Luftfahrtsektor tätig sind – zum Beispiel Pilotinnen und Piloten – müssen über die nötigen Fremdsprachenkenntnisse verfügen und diese auch nachweisen, unter anderem in Form von einem Sprachnachweis in der eigenen Lizenz. Derartige Sprachprüfungen nehmen anerkannte Stellen ab. Organisationen und Einzelpersonen, die sich als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen anerkennen lassen möchten, müssen einen Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellen.
Als Einzelperson können Sie folgende Leistungen beantragen:
Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen zum Nachweis der englischen Sprache für Stufe 4
Änderung oder Erweiterung der Anerkennung für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen
Erweiterung um die geprüfte Sprache „Deutsch"
Anerkennung Beurteilung Erstsprache
Genehmigung von Online-Prüfungsverfahren
sonstige Änderung oder Erweiterung
Standardisierung der Einzelprüferinnen und Einzelprüfer: Sprachprüferinnen und Sprachprüfer werden zusätzlich durch das Luftfahrt-Bundesamt geschul
Aufhebung der Anerkennung
Als Organisation können Sie folgende Leistungen beantragen:
Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen (anerkannte Organisation)
Änderung des Prüfstellenhandbuchs (ab Revision 1)
Änderung oder Erweiterung der Anerkennung
Erweiterung um die geprüfte Sprache „Deutsch"
Erweiterung der Prüfberechtigung um eine höhere Stufe
Anerkennung zur Beurteilung der Erstsprache
Genehmigung von Online-Prüfungsverfahren
Genehmigung eines Prüfungsformats
zusätzliche Schulung zur leitenden Sprachprüferin beziehungsweise zum leitenden Sprachprüfer
Überprüfung der Befähigung der Stufe 6
Erweiterung oder Streichung des Prüfpersonals
sonstige Änderung oder Erweiterung
Aufhebung der Anerkennung
Voraussetzungen
Stellen, die vom LBA für die Abnahme von Sprachprüfungen anerkannt werden, müssen die Voraussetzungen nach Anlage 2 zu § 125a LuftPersV nachweisen durch:
ein Prüfstellenhandbuch entsprechend § 14 3. DV LuftPersV (im Fall einer Organisation) oder
durch ein auf Basis des Handbuchs für Einzelprüferinnen beziehungsweise Einzelprüfer absolvierten Standardisierungsgesprächs entsprechend § 15 3. DV LuftPersV (im Fall einer Einzelperson).