Erlaubnisse zum Umgang mit Alkopops beantragen
Volltext
Alkopops sind alkoholhaltige Mischgetränke, bei denen alkoholfreie oder gegorene Getränke mit Alkoholerzeugnissen gemischt werden. In der Regel unterliegen diese Getränke der Alkopopsteuer.
Um mit unversteuerten Alkopops umzugehen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese können Sie beantragen, wenn Sie Alkopops beispielsweise
- herstellen,
- importieren,
- kaufen oder verkaufen.
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, benötigen Sie eine Erlaubnis im Umgang mit der unversteuerten Ware:
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"Steuerlagerinhaber": Sie betreiben ein Steuerlager für unversteuerte Alkopops. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkopops unter Steueraussetzung
- hergestellt,
- bearbeitet,
- verarbeitet,
- gelagert,
- empfangen oder
- versandt werden dürfen.
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"Registrierte Empfänger": Sie empfangen Alkopops aus dem Ausland, für die die Alkopopsteuer ausgesetzt ist. Eine Erlaubnis können Sie beantragen
- für Einzelfälle oder
- als Dauererlaubnis.
- "Registrierte Versender": Sie versenden Waren, für die die Alkopopsteuer ausgesetzt ist, in andere Länder der Europäischen Union (EU).
Die Erlaubnis erhalten Sie von Ihrem zuständigen Hauptzollamt. Das Hauptzollamt kann die Erlaubnis widerrufen.
Die Finanzbehörden prüfen vor Erlaubnis Ihre steuerliche Zuverlässigkeit.
Wenn Sie in Ihrem Steuerlager unversteuerten Alkohol zur Herstellung von Alkopops einsetzen, benötigen Sie außerdem eine Erlaubnis für ein Steuerlager für Alkoholerzeugnisse, also Alkohol und alkoholhaltige Waren. In diesen Fällen spricht man von einer "kombinierten Lagererlaubnis". Liegt diese Erlaubnis nicht vor, sind Sie nur berechtigt, Alkopops aus schon versteuertem Alkohol herzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Für die "Erlaubnis als Steuerlagerinhaber"
- Formular 1240 "Antrag - Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse (Alkohol/alkoholhaltige Waren) oder Alkopops"
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dazu jeweils zweifach:
- Formular 1241 "Betriebserklärung – Steuerlager für Alkoholerzeugnisse (Alkohol/alkoholhaltige Waren) oder Alkopops"
- Formular 1204 "Verzeichnis der Räume und der Betriebseinrichtung der Brennerei"
- Lagepläne der Räumlichkeiten des Steuerlagers mit Erläuterungen
Für die Dauererlaubnis als "registrierter Empfänger"
- Formular 2745 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger (Dauererlaubnis) oder Anzeige einer Änderung"
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dazu jeweils zweifach:
- Formular 2746 "Warenverzeichnis – registrierter Empfänger (ohne Energieerzeugnisse)"
- Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der Anschrift
- Darstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Waren
- gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis, dass Sie ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen
Für die einmalige Erlaubnis als "registrierter Empfänger"
- Formular 2728 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall"
Für die "Erlaubnis als registrierter Versender"
- Formular 2736 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender oder Anzeige einer Änderung"
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dazu jeweils zweifach:
- Formular 2737 "Warenverzeichnis – registrierter Versender (ohne Energieerzeugnisse)", dieses finden Sie im Antrag, das heißt im Formular 2736
- Aufstellung mit den Orten der Einfuhr
- Darstellung der Buchführung über den Versand und Verbleib der Waren
Detaillierte Informationen über die jeweils nötigen Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
Voraussetzungen
- Sie sind steuerlich zuverlässig, das heißt, Sie erfüllen die gesetzlichen Pflichten. Hierzu gehört beispielsweise die ordnungsgemäße Buchführung.
- Wenn Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
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Sie müssen gegebenenfalls eine Sicherheit leisten,
- wenn Sie Waren empfangen oder versenden, für die die Alkopopsteuer ausgesetzt ist,
- wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen.
- Ihr Betrieb hat die notwendige technische Einrichtung.
- Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Antragsstellung fallen keine Kosten an. Gegebenenfalls ist eine Sicherheitsleistung erforderlich.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Öffnen Sie das Zoll-Portal mit Ihrem Browser.
- Bei der ersten Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren. Dafür benötigen Sie ein ELSTER-Konto.
- Melden Sie sich an und wählen Sie die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
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Wählen Sie einen der folgenden Anträge aus:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops (Formular 1240)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger, Dauererlaubnis (Formular 2745)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall (Formular 2728)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender (Formular 2736)
- Füllen Sie das Formular aus.
- Laden Sie die nötigen Unterlagen hoch.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Stimmen Sie dem digitalen Abruf von Bescheiden zu.
- Sie können den Bescheid, also die Erlaubnis oder Ablehnung, im Zoll-Portal digital abrufen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
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Laden Sie das passende Formular für den Hauptantrag auf der Internetseite der Zollverwaltung herunter:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops (Formular 1240)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger, Dauererlaubnis (Formular 2745)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall (Formular 2728)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender (Formular 2736)
- Füllen Sie das Formular aus.
- Stellen Sie die nötigen Unterlagen zusammen und senden Sie diese mit dem Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten den Bescheid, also die Erlaubnis oder Ablehnung, per Post.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist das Prüfungsergebnis der tatsächlichen Betriebsverhältnisse. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.
Fristen
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als registrierter Versender oder registrierter Empfänger stellen.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
26.10.2026
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Örtlich zuständiges Hauptzollamt