Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig.
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Gebühr
Abgabe EUR (KOSTENFREI)
Es fallen keine Kosten an.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Voraussetzungen
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung reichen Sie ein:
Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds
Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.
Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.
Statusbescheinigung
gegebenenfalls Bescheinigung über
die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oder
Befreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger
gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis
gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer per Post, E-Mail oder Fax beim BZSt stellen:
Laden Sie das Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds herunter und füllen Sie es komplett aus.
Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax mit allen erforderlichen Unterlagen an das BZSt.
Das BZSt prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Ihnen mit Rückfragen.
Sie erhalten einen Bescheid.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.