Frequenzzuteilung für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragen
Volltext
Zur Nutzung von Frequenzen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.
Nach erfolgreicher Verträglichkeitsprüfung der BNetzA mit anderen Frequenznutzungen im Inland und im benachbarten Ausland können die Funkstellen von Ihrem Unternehmen in Betrieb genommen werden.
In der Regel werden Frequenzzuteilungen im analogen Eisenbahnbetriebsfunk für 10 Jahre befristet.
Wenn Sie bereits eine Frequenzzuteilung besitzen und sich Angaben in Ihrer Zuteilungsurkunde ändern, teilen Sie diese bitte ebenfalls per Antragsformular der BNetzA mit.
Nachweis der Genehmigungsbehörde, dass Ihr Unternehmen aus den Bereichen Eisenbahnverkehr oder Eisenbahninfrastruktur stammt (Kopie)
bei ortsfesten Anlagen:
geografischer Übersichtsplan im Maßstab 1:100.000
Antennendiagramme
falls Ihr Unternehmen im Handelsregister registriert ist: aktueller Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
Sie beziehungsweise das Unternehmen, für das Sie den Antrag stellen, sind zur Nutzung des Eisenbahn-Betriebsfunks berechtigt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr für die Frequenzzuteilung:
Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.
Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:
Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung.
Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.