Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren
Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren
Volltext
Genauso wie andere Unternehmen auch können Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut Unternehmensbeteiligungen erwerben und veräußern. Auf diese Weise erhalten Sie beispielsweise Stimmrechte oder das Recht auf Gewinnbeteiligung.
Sobald Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut eine bedeutende Beteiligung an einem anderen Unternehmen erwerben, müssen Sie die Deutsche Bundesbank darüber informieren.
Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn Sie 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung dieses Unternehmens ausüben können. Informationen zur Berechnung und Beurteilung einer bedeutenden Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Auch wenn sich an dieser bedeutenden Unternehmensbeteiligung etwas ändert, müssen Sie dies melden. In dieser sogenannten Aktivischen Beteiligungsanzeige müssen Sie unter anderem angeben:
Anlass der Anzeige: Entstehung, Veränderung, Beendigung
Art des Unternehmens, an dem Sie Anteile halten
Angaben zur prozentualen Höhe Ihrer Beteiligung am gesamten Nominalkapital des Unternehmens (Beteiligungsquote)
Die Deutsche Bundesbank leitet Ihre Beteiligungsanzeige dann an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter.
bei komplexen Beteiligungsstrukturen: vollständig ausgefülltes Formular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen"
Voraussetzungen
Beteiligungen an anderen Unternehmen müssen Sie melden, wenn
Ihr Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut Beteiligungen an anderen Unternehmen
erwirbt
erhöht oder vermindert oder
beendet.
es sich bei der oder den Beteiligungen um "bedeutende Beteiligungen" im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt, das bedeutet, Ihr Institut hält
direkt oder indirekt mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens oder
eine andere Möglichkeit, um maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung dieses Unternehmens auszuüben.
Änderungen an Unternehmensbeteiligungen müssen Sie melden, wenn
die Unternehmensbeteiligung des Instituts bestimmte Schwellenwerte erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Diese Schwellenwerte sind gestaffelt:
20 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens,
30 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens oder
50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens,
das Unternehmen, an dem das Institut Anteile hält, ein Tochterunternehmen wird oder nicht mehr ist,
die gehaltenen Anteile an dem Unternehmen nicht mehr oder nunmehr dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb zu dienen,
unmittelbar gehaltene Anteile ganz oder teilweise auf ein Tochterunternehmen übertragen werden,
sich bei ganz oder teilweise mittelbar gehaltenen Anteilen
die Anzahl oder die Identität der zwischengeschalteten Unternehmen verändert oder
die Anteile nunmehr ganz oder teilweise vom Institut selbst gehalten oder
unter den Beteiligten umverteilt werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Beteiligungsanzeige müssen Sie nichts bezahlen.
Verfahrensablauf
Um die Deutsche Bundesbank über den Status Ihrer Unternehmensbeteiligungen zu informieren, können Sie die e-Business-Plattform der Deutschen Bundesbank "ExtraNet" nutzen. Alternativ können Sie Ihre Beteiligungsanzeige in Papierform einreichen, zum Beispiel, wenn Ihnen die Bundesbank-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens nicht bekannt ist.
Beteiligungsanzeige über die "ExtraNet"-Plattform der Deutschen Bundesbank einreichen:
Rufen Sie die "ExtraNet"-Plattform der Deutschen Bundesbank im Internet auf.
Gegebenenfalls müssen Sie sich zunächst noch registrieren und ein Nutzerkonto anlegen.
Damit Sie Ihre Beteiligungsanzeige papierlos einreichen können, müssen Sie vorab eine einmalige Erklärung zur papierlosen Einreichung (Einreichungserklärung) bei der jeweils zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank abgeben, in der Sie die beleglos eingereichten Meldungen als verbindlich anerkennen.
Navigieren Sie zu den folgenden Formularen:
Formular "Aktivische Beteiligungsanzeige"
bei komplexen Beteiligungsstrukturen zusätzlich: Formular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen"
Füllen Sie die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. Beachten Sie dabei das Informationsblatt der Deutschen Bundesbank zur elektronischen Einreichung von Beteiligungsanzeigen.
Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch. Schicken Sie Ihre Beteiligungsanzeige anschließend elektronisch ab.
Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird und deren Beteiligungsanzeigen elektronisch abgeben werden: Reichen Sie zusätzlich jeweils 1 Ausfertigung der Beteiligungsanzeige beim Prüfungsverband oder Verband ein.
Die Deutsche Bundesbank prüft Ihre Angaben und leitet Ihre Beteiligungsanzeige an die BaFin weiter.
Die Europäische Zentralbank, die BaFin oder die Deutsche Bundesbank können weitere Angaben, insbesondere zu Übernahmepreis und Veräußerungserlös, von Ihnen anfordern.
Beteiligungsanzeige in Papierform einreichen:
Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Bundesbank. Laden Sie dort folgende Unterlagen herunter:
Formular "Aktivische Beteiligungsanzeige"
bei komplexen Beteiligungsstrukturen: Formular "Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen"
Füllen Sie die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank.
Die Deutsche Bundesbank prüft Ihre Angaben und leitet Ihre Beteiligungsanzeige an die BaFin weiter.
Die Europäische Zentralbank, die BaFin oder die Deutsche Bundesbank können weitere Angaben, insbesondere zu Übernahmepreis und Veräußerungserlös, von Ihnen anfordern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer fällt unterschiedlich beziehungsweise fallabhängig aus.
Fristen
Sie müssen jede Einzelanzeige unverzüglich nach Erwerb, Erhöhung, Verminderung oder Aufgabe der Beteiligung einreichen.
Postfach:1253 53002 Bonn, Stadt Adresse Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main (Anschrift Frankfurt am Main) Postanschrift
Postfach:500154 60306 Frankfurt am Main (allgemein) (mit qualifizierter elektronischer Signatur) (speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)
Deutsche Bundesbank Adresse Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Postanschrift