Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen in einem anderen Mitgliedstaat
Volltext
Berufshaftpflichtversicherung
Wer in Deutschland eine Tätigkeit in bestimmten Berufen aufnimmt, hat die
Pflicht, sich gegen Haftungsansprüche zu versichern
, die aus der Ausübung der Tätigkeit resultieren können. Solche Schäden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Eine solche Versicherung nennt man eine
Berufshaftpflichtversicherung
.
Betroffen sind Berufe, deren Ausübung mit einem
erhöhten Risiko
versehen ist, anderen Menschen Schaden zuzufügen. Die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sowie weitere Bestimmungen, Schadensfälle, Deckungssummen etc., sind zwischen einzelnen Berufen und bei einzelnen Berufen auch zwischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Insbesondere für folgende Berufsgruppen besteht eine bundesrechtliche Grundlage für die Haftpflichtversicherung:
Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Inkassounternehmen gemäß §12 Abs. 1 Nr. 3 RDG
Notare gemäß § 19a BNotO
Rechtsanwälte gemäß § 51 BRAO
Steuerberater gemäß § 67 StBerG
Wirtschaftsprüfer gemäß § 54 WPO
Neben gegebenenfalls auch zusätzlich zu bundesrechtlichen Regelungen können Vorgaben auch aus landesrechtlichen oder
berufsständischen Regelunge
n resultieren.
Beispiele hierfür sind:
Architekten beispielsweise Abs. 1 Nr. (9) Berufsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg
Apotheker beispielsweise Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. mit Art. 59 Abs. 1 des bayerischen HKaG
Ärzte beispielsweise § 21 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer)
Ingenieure beispielsweise § 11 NIngG)
Zusätzlich können auch
bestimmte Gesellschafsformen Versicherungspflichten
unterliegen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Von einer Berufshaftpflicht zu unterscheiden ist eine
Betriebshaftpflichtversicherung
. Diese erstreckt sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Darüber hinaus existiert die
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
. Diese bezieht sich auf durch berufliche Tätigkeit hervorgerufene Schäden am Vermögen, die nicht in unmittelbarer Folge von Personen- oder Sachschäden stehen.
Welche
Arten von Risiken Pflichtversicherungen
abdecken ist von der jeweiligen Versicherung abhängig.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Fehler oder Fahrlässigkeit bei der Ausübung der beruflichen Pflichten bzw. in der Geschäftstätigkeit ab.
Die allgemeine Haftpflicht deckt Schäden aus unerlaubter Handlung ab. Dabei handelt es sich um ein generelles Schadensersatzrecht Dritter, welches bei der Ausübung des Berufes bzw. der Geschäftstätigkeit entstanden ist).
Weitere Informationen können auch über die
zuständigen Kammern und Berufswerke
abgerufen werden.
Informationen zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen in anderen Ländern können auf dem
GTAI Portal
über die Suchfunktion, mit dem Stichwort „Pflichtversicherung“ gefunden werden.
Diese Unterstützungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.