Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fristen
Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.
Volltext
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und eine bereits bewilligte Fördermaßnahme ändern wollen, müssen Sie dies beim BMZ beantragen. Das gilt für folgende Änderungen:
Aufstockung
Kostenneutrale Änderung
Verlängerung der Laufzeiten
Reduzierung der Fördermittel
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungen online beantragen:
Klären Sie den Änderungsbedarf bezüglich Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
Das BMZ prüft, ob die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten erfüllt sind und sendet Ihnen einen Änderungsbescheid.
Später prüft das BMZ anhand von Zwischen- und Verwendungsnachweisen die Umsetzung und veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.
Voraussetzungen
Sie müssen im Zuwendungsbescheid als Empfängerin oder Empfänger genannt sein.
Erforderliche Unterlagen
Änderungs oder Folgeantrag
Begründung der Änderungen
neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)