Förderantrag für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis beantragen
Volltext
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?
Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt.
Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 Prozent der jeweiligen Prämie zu.
Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu.
Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu.
Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt.
Sie müssen den Antrag für ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.
Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2019 mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2021.
Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.
Vorkalkulation der Herstellungskosten (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der Filmförderungsanstalt FFA für die Projektfilmförderung)
Übersicht der Eigenleistungen
Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
Drehplan beziehungsweise Aufstellung der geordneten Abwicklung der Dreharbeiten nach Drehzeit und Drehorten
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen.
Für die Vorbereitung/Entwicklung eines Kinofilms:
Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
Treatment, gegebenenfalls Drehbuch in deutscher Sprache
bei Projektvorbereitung: Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
bei Drehbuchentwicklung oder Stoffbeschaffung: Darlegung der erforderlichen Rechte (es dürfen noch keine Vertragsabschlüsse erfolgt sein, da es sich um ein Vorhaben handelt)
Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
Stabliste mit Wohnsitzangabe
Besetzungsliste (nur vorzulegen, falls bereits vorhanden)
Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)