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Veranstaltungs-Ticker
Anzeige von Kanalnetzen/Abwasseranlagen
Volltext
- Die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen (Kanalnetz für Schmutz und Regenwasser) für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
- Dies gilt auch für die am 16. Juli 1994 bereits bestehenden Kanalisationsnetze.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllte Formblätter nach KanalnetzAnzeigeVV
- Entsprechende Anlagen und Nachweise gemäß der Formblätter 14
Voraussetzungen
- Ausführungs bzw. Genehmigungsplanung zu Bauvorhaben
- Einverständnis des Kanalnetzbetreibers
Verfahrensablauf
Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Cottbus/ Chóṡebuz
Fachlich freigegeben am
24.06.2025
Zuständige Stelle
Kreisfreie Städte und Landkreise
Zuständige Stelle(n)