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Veranstaltungs-Ticker

 

Anzeige von Kanalnetzen/Abwasseranlagen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

24.06.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Tarifstelle: 5.1.5.1.3


Verfahrensablauf

Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.


Hinweise (Besonderheiten)

Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Zuständigkeit

Kreisfreie Städte und Landkreise


Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Cottbus/ Chóṡebuz


Voraussetzungen

  • Ausführungs bzw. Genehmigungsplanung zu Bauvorhaben
  • Einverständnis des Kanalnetzbetreibers

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllte Formblätter nach KanalnetzAnzeigeVV
  • Entsprechende Anlagen und Nachweise gemäß der Formblätter 14

Volltext

  • Die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen (Kanalnetz für Schmutz und Regenwasser) für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
  • Dies gilt auch für die am 16. Juli 1994 bereits bestehenden Kanalisationsnetze.

Zuständige Stelle(n)