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Veranstaltungs-Ticker

 

Falknerjagdschein -– Jagdbezirkerlaubnis für Beizjagd eintragen lassen


Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Erforderliche Unterlagen

 Falknerjagdschein

• Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht (Vertrag)


Gebühr

Abgabe
15 EUR (FIX)

Gebühr wird nur erhoben, wenn Eintragung nicht zeitgleich mit der Ausstellung des Falknerjagdscheines erfolgt.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Fristen

Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Volltext

Haben sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
 


Voraussetzungen

• bereits erteilter Falknerjagdschein

• Änderung der Jagdausübungsfläche


Zuständige Stelle(n)