Falknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
Fachlich freigegeben am
04.03.2025
Gebühr
Abgabe
20 EUR (FIX)
Jagdabgabe 5 € zusätzlich.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Sind Sie bereits in Besitz einesJagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Jagdschein
• Falknerjagdschein
• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
• persönliche Zuverlässigkeit
• körperliche Eignung
• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
• bereits erteilter Falknerjagdschein
Zuständige Stelle(n)