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Veranstaltungs-Ticker

 

Ausländerjugendjagdschein Erteilung Tagesjagdschein


Fachlich freigegeben am

07.03.2025

Gebühr

Gebühr
49 EUR (FIX)

Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendjagdschein erteilt.


Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Jagd ausgeübt werden soll.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sie können grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein beantragen, wenn die ausländische Jägerprüfung nicht mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 6 und § 16 Bundesjagdgesetz(BJagdG)


Hinweise (Besonderheiten)

  • Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
  • Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren erziehungsberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
  • Der Ausländerjugendjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzbeauftragten und Polizeibeamten vorzuzeigen.
  • Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jägerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland wird ein Jagdschein für Inländer erteilt.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Einwilligung der erziehungsberechtigten Person


Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  •  keine deutsche Staatsbürgerschaft
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Zeugnis der bestandenen Jägerprüfung

Einwilligung der Erziehungsberechtigten


Zuständige Stelle(n)