Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen erhalten
Volltext
Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenslage und haben Probleme, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden oder Bürgergeld zu beantragen?
Wenn Sie mehrere der unten beispielhaft genannten Schwierigkeiten haben, können Sie eine Unterstützung erhalten:
- kein Schulabschluss
- kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz
- Sie sind durch Misserfolge demotiviert und fühlen sich nicht belastbar
- Ihnen droht Wohnungslosigkeit oder Sie sind bereits wohnungslos
- familiäre Konflikte
- schwierige biografische Verläufe, zum Beispiel wenn Sie in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit aufgewachsen sind
- finanzielle Probleme oder Schulden
- gesundheitliche Probleme oder Suchtprobleme
Sie können im Rahmen der Förderung beispielsweise folgende Unterstützung erhalten:
- Hilfe bei der Stabilisierung Ihrer finanziellen Situation
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld
- Hilfe bei der Wohnungssuche beziehungsweise bei der Stabilisierung Ihrer Wohnsituation
- Begleitung bei Behördengängen
- Unterstützung bei der Organisation von notwendigen Behandlungen
- Hilfe beim Aufbau sozialer Netzwerke
- Unterstützung bei der Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven
- Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme
Rechtsgrundlage(n)
§ 16h Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II)
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie
- zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind, und
- einen Anspruch oder wahrscheinlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und
aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben
- eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
- Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.
- Sie wenden sich wegen der Förderung an Ihr lokales Jobcenter.
- Wenn eine Förderung möglich ist, wird dort der Kontakt zum zuständigen Träger hergestellt.
- Sollten Sie schon mit dem Träger Kontakt haben, kann dieser Ihnen gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zum Jobcenter und Klärung der Fördervoraussetzungen helfen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Verfahrensregelungen zu Paragraf 16h Sozialgesetzbuch II auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
Informationen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen auf der Sozialplattform
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
05.12.2024
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.
Zuständigkeit
Jobcenter
Zuständige Stelle(n)