Restabfälle Abholung Änderung
Volltext
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den jeweiligen kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Hierunter fallen zum Beispiel auch Modalitäten zur An-, Ab und Ummeldung von Abfallbehältern, das vorzuhaltende Behältervolumen oder der Leerungsrhythmus,
Die Ummeldung bzw. Änderung einer Restmülltonne ist ggf. nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies kann zum Beispiel sein:
- Veränderung der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
- die Größe der Restmülltonne reicht dauerhaft nicht aus oder
- die Restmülltonne ist beschädigt.
zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Voraussetzungen zur Ummeldung oder Änderung von Restabfallbehältern von der jeweiligen Systemabfuhr sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
- Ggf. kann die Abmeldung nur durch bestimmte Personengruppen erfolgen (z.B. Grundstückseigentümer, Vermieter)
• Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
• die Abfallgebühren,
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),
• die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit) und
die An-, Ab- und Ummeldung sowie Änderung von Abfallbehältern.
Bearbeitungsdauer
Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fachlich freigegeben am
18.12.2025
Zuständigkeit
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger
Zuständige Stelle(n)