Namen des Bauleiters anzeigen
Volltext
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung in Textform
Voraussetzungen
Der Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenart: kostenfrei
Verfahrensablauf
Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.
Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Fristen
Die Mitteilung ist vor Baubeginn erforderlich.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich:nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
09.02.2026
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Zuständige Stelle(n)