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Veranstaltungs-Ticker

 

Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung


Volltext

Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

Die Austragung einer Auflage/Beschränkung erfolgt regelmäßig auf Antrag. 


Rechtsgrundlage(n)

§ 46 Abs. 2 FeV


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.


Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

11.03.2026

Zuständige Stelle(n)