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Kommunalwahlen 2024: Informationen für Bewerber

Im ersten Halbjahr 2024 werden in unserer Gemeinde der Landrat, der Kreistag, die Gemeindevertretung sowie der Ortsbeirat Seeburg gewählt. Die Wahl des Landrats des Kreises Havelland findet am 26. Mai 2024 statt. 

 

Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet gemeinsam mit Wahlen zum Kreistag Havelland, der Gemeindevertretung Dallgow-Döberitz und dem Ortsbeirat Seeburg am 9. Juni 2024 statt.

 

Informationen für Wahlbewerberinnen und -bewerber

Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger), die beabsichtigen an den Kommunalwahlen 2024 (9. Juni 2024) teilzunehmen, müssen einen schriftlichen Wahlvorschlag bei der Wahlleiterin der Gemeinde einreichen. Dieser besteht aus einer Vielzahl an Unterlagen:

 

  • dem Wahlvorschlag (Anlage 5a),

  • der Erklärung einer jeden Bewerberin bzw. eines jeden Bewerbers, dass sie oder er seiner Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt (Anlage 7a),

  • für jede vorgeschlagene Bewerberin bzw. für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 8a),

  • für jede Unionsbürgerin bzw. jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie oder er nicht in ihrem oder seinen Mitgliedsstaat von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Anlage 8c),

  • bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 9a) sowie

  • (sofern erforderlich) die ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften (Anlage 6). Anlage 6 wird von der Wahlleiterin zur Verfügung gestellt.

 

Für das Einreichen der Wahlvorschläge wird durch das Land Brandenburg hier ein Online-Formular bereitgestellt.

 

Bei der Nutzung des Formularservers müssen mehrfach benötigte Daten nur einmal eingetragen werden. Am Ende des Prozesses wird der Wahlvorschlag automatisch der Wahlleiterin zur Kenntnis gegeben. Es wird ein PDF-Dokument erzeugt, dass durch den Wahlvorschlagsträger unterschrieben werden und dann rechtzeitig, spätestens bis zum 4. April 2024 12 Uhr, bei der Wahlleiterin eingereicht werden muss. 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Dallgow-Döberitz
Do, 01. Februar 2024

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