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Bekanntmachung zu den Abgaben-Bescheiden 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dallgow-Döberitz zu den Abgaben-Bescheiden 2024
 

Die Abgaben-Bescheide – zu Grundsteuer B (Grundvermögen), Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen), Hundesteuer und die Gebührenbescheide für die Straßenreinigung und den Winterdienst, die im Kalenderjahr 2021 erstellt wurden, gelten auch für die folgenden Jahre, sofern diese nicht durch eine geänderte Steuerfestsetzung ersetzt werden.
 

Sie erhalten somit Anfang Januar 2024 keine neuen Abgaben-Bescheide für das Kalenderjahr 2024!!
 

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer durch öffentliche
Bekanntmachung festgesetzt. Für sie treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz).
 

Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten (§ 29 Grundsteuergesetz).
 

Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 Abgabenordnung)
 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Dallgow-
Döberitz, Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
 

Hinweis:
Auf Grund des Mehrjahresbescheides erfolgt kein Steuerdruck. Um dem Mahnverfahren vorzubeugen, wird nochmals auf die Möglichkeit der Teilnahme am
SEPA-Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats hingewiesen. Die Ermächtigung zum Einzug der Abgaben und Gebühren kann
schriftlich der
 

Gemeinde Dallgow-Döberitz
Steueramt
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz


oder persönlich innerhalb der Sprechzeiten erteilt werden.


Für persönliche Rückfragen zur Steuerfestsetzung steht das Steueramt an den Sprechzeiten zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie telefonische Auskünfte unter den Rufnummern 03322/298454 und 03322/298458 einholen.
 

Dallgow-Döberitz, 04.01.2024

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Dallgow-Döberitz
Do, 04. Januar 2024

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