Was ist der Bürgerhaushalt?
Seit 2019 haben die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde die Möglichkeit, Vorschläge und Ideen für Projekte, die ihnen in ihrer Gemeinde wichtig sind, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Zulässige Vorschläge sind kleinere Investitionen, bestimmte kulturelle Veranstaltungen oder andere wünschenswerte Maßnahmen, die die Gemeindeverwaltung nicht in ihrem Haushalt eingeplant hat.
Nicht zulässig sind Vorschläge, die den Straßenbau, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsschilder betreffen, da diese durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises genehmigt werden.
Ebenso nicht zulässig sind Vorschläge, die Eingriffe in geschützte Biotope betreffen, da diese durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigungspflichtig sind.
Im Rahmen des Bürgerhaushalts stellt die Gemeinde ein jährliches Budget von 50.000 € zur Verfügung.
Realisiert werden die Vorschläge mit den meisten Stimmen, bis das Gesamtbudget von 50.000 € erschöpft ist.
Rechtliche Grundlage ist die Bürgerhaushaltssatzung (klicken zum Öffnen) vom 03.12.2018.
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 27.01.2021 die zugelassenen Vorschläge, die zur Abstimmung stehen, beschlossen (Beschluss Nr. 122/2020).